Die KrW Kreislaufwirtschafts- und Aballverwertungs GmbH hat einen Überwachungsvertrag, Nr. 1709, abgeschlossen. Im Rahmen dieses Überwachungsvertrages wurde der Nachweis erbracht, dass das Unternehmen die gesetzlichen Voraussetzungen und die Anforderungen der PÜG mbH und der Vollzugshilfe zur Zertifizierung von Händlern und Vermittlern als Entsorgungsfachbetrieb gemäß §52 KrW-/AbfG erfüllt und berechtigt ist, die Bezeichnung Entsorgungsfachbetrieb [...] zu führen.
Die KrW Kreislaufwirtschafts- und Aballverwertungs GmbH hat ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend der DIN EN ISO 9001:2008 eingeführt und wendet dieses wirksam an.
>> Download: Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb
>> Download: Zertifikat DIN EN ISO 9001